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Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

companyStadtverwaltung Kirchberg/Jags
location74592 Kirchberg an der Jagst, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 12.4.2024
Befristet

Stadt Kirchberg an der Jagst

Die Stelle des hauptamtlichen


Bürgermeisters (m/w/d)


der Stadt Kirchberg an der Jagst (rd. 4.500 Einwohner) ist infolge des Ablaufes der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. September 2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 30. Juni 2024, eine evtl. notwendige Stichwahl am Sonntag, 21. Juli 2024 statt.


Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens bis

Montag, 3. Juni 2024, 18.00 Uhr

schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeister Stefan Ohr, Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst, Schloßstraße 10, 74592 Kirchberg/Jagst verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.


Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s. o.) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblätter (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst, Ordnungsamt, Schloßstraße 10, 74592 Kirchberg/Jagst, kostenfrei ausgegeben); - Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • Eine eidesstattliche Versicherung, auf amtlichem Vordruck, des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.


Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Donnerstag, 20. Juni 2024 in der Festhalle der Stadt Kirchberg/Jagst statt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 16 Jahren als Bürgermeister nicht mehr.