In der SÜDWEST-Jobbörse finden Sie alle Nebenjobs, Minijobs, Aushilfsjobs sowie Stellenangebote für Hilfskräfte im Umkreis der Region SÜDWEST. Bei diesen einzelnen Beschäftigungsmodellen in den Stellenanzeigen gilt es allerdings große Unterschiede zu berücksichtigen:
- Hilfskraft: Eine ungelernte Arbeitskraft für gering qualifizierte Tätigkeiten
- Aushilfsjob: Eine für eine zeitlich begrenzte Tätigkeit ausgeschriebene Stellenanzeige
- Nebenjob: Der Beschäftigte hat einen Hauptberuf, zudem eine weitere Nebentätigkeit in geringer Teilzeit ausgeübt wird
- Minijob: Das ist eine geringfügige Beschäftigung und damit für den Jobsuchenden sozialversicherungsfrei (unter 450 Euro pro Monat oder drei Monate pro Jahr)
- Niedriglohnjob: Die nächste Stufe nach dem Minijob mit 450-850 Euro Einkommen pro Monat und Sozialversicherungspflicht
Weitere Informationen rund um Nebenjob, Aushilfsjob und Hilfskraft:
Hier finden Sie die Unterschiede zwischen den einzelnen Stellenangeboten Nebenjob, Aushilfsjob und Minijob etwas ausführlicher erklärt. Das ist wichtig: Denn wer genau darauf achtet, kann unter Umständen einige Steuern und Abgaben sparen – oder muss ansonsten viel Geld nachzahlen!
Definition Nebenjob: Es gibt einen Hauptberuf
Ein Nebenjob ist eine Nebentätigkeit, die zusätzlich zu einer hauptberuflichen Beschäftigung besteht. Ein Nebenjob kann in allen Berufsarten ausgeübt werden. Die Höhe des Gehalts (bzw. Entgelt, Zuverdienst) ist dabei nicht limitiert und überschreitet häufig deutlich die 450-Euro-Grenze.
Definition Hilfskraft: Für die Tätigkeit als ungelernte Arbeitskraft
Hilfskräfte führen gering qualifizierte Tätigkeiten in Bereichen aus, für die seine keine berufsspezifische Ausbildung besitzen und auch nicht benötigen. Hilfskräfte sind daher oft auch ungelernte Arbeitskräfte ohne einen (in Deutschland anerkannten) Berufsabschluss.
Definition Minijob: Geringfügige Beschäftigung – sozialversicherungsfrei
Als Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung bezeichnet, die entweder (1.) 450 Euro pro Monat nicht überschreitet, (2.) drei Monate innerhalb eines Jahres oder aber (3.) 70 Arbeitsstunden im Jahr nicht übersteigt (bis 2015: noch zwei Monate und 50 Stunden). Der große Vorteil: Minijobs sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei! Der Arbeitgeber des Minijobbers zahlt dafür eine Pauschale von 30% des Lohnes zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Lohnsteuer. Bei Minijobs als Haushaltshilfe in privaten Haushalten zahlt der Arbeitgeber nur eine reduzierte Pauschale von 12%.
Definition Niedriglohnjob: Die nächste Gehaltsstufe nach dem Minijob
Von einem Niedriglohnjob spricht man, wenn das Monatsgehalt aller Jobs zwischen 450 bis 850 Euro liegt. Dabei werden auch mehrere Minijobs zusammengerechnet, so dass sich daraus dann eine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergibt.
Definition Aushilfsjob und Aushilfe: Saisonale, begrenzte Tätigkeit
Der Begriff Aushilfsjob ist nicht mit Hilfskräften zu verwechseln. Hilfskräfte verrichten zwar auch Aushilfsjobs, aber Aushilfsjobs können auch von Managern ausgeübt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Managerjob nur übergangsweise mit einem (Interims-)Vertreter besetzt wird. Das einzige Kriterium für Aushilfsjobs ist, dass die Aushilfe nur für einen begrenzten und festgelegt Zeitraum benötigt wird. Aushilfsjobs sind daher nur kurzfristig Beschäftige entsprechend der Minijobregelung, wenn ihre Beschäftigung entweder drei Monate oder aber 70 Arbeitsstunden im Jahr nicht überschreitet. Überschreitet man mit mehreren Aushilfsjobs pro Jahr diese Grenze, wird man sozialversicherungspflichtig. Aushilfsjobs sind beispielsweise:
- Saisonale Tätigkeiten (Events, Festivals, Gastronomie, Bau, Landwirtschaft)
- Ferienjobs von Schülern und Studentenjobs
- Verkaufs- und Lagerhilfen, um beim Weihnachtsgeschäft zu helfen
- Praktikanten
Die häufigsten Nebenjobs und Aushilfsjobs
Hier finden Sie die häufigsten Nebenjobs und Aushilfsjobs nach Jobarten:
- Reinigungsjob, Reinigungskraft, Putzkraft, Gebäudereiniger
- Servicekraft, Kellner, Küchenhilfe
- Lieferdienst, Kuriere, Zusteller
- Pflegehelfer, Altenpfleger und Krankenpfleger
- Aushilfskraft Verkauf
- Produktionshelfer und Lagerhelfer
- Call-Center-Mitarbeiter
- Haushaltshilfe
- Eventjobs, Promotion
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