Hier finden Sie die Werkstudenten- und Praktikumsbörse der SÜDWEST-Jobbörse mit allen offenen Praktikumsstellen und Praktikumsplätzen sowie ausgeschriebenen Stellen für Werkstudenten und Werkstudentenjobs. Ein Werkstudentenjob darf dabei nicht mit einem Studentenjob zum Geldverdienen neben dem Studium verwechselt werden. Bei einem Werkstudentenjob arbeiten die Werkstudenten fachlich bezogen zu ihrem Studium, um wichtige Praxis und Berufserfahrung zu sammeln. In der Region SÜDWEST werden die meisten Praktikumsstellen, Praktikumsplätze und Werkstudentenjobs für folgende Berufsfelder veröffentlicht:
- Ingenieure, Techniker und Handwerker
- Informatiker, Softwareentwickler und Programmierer
- Kaufleute, Sachbearbeiter, Touristik und Marketing
Weitere Informationen zur Praktikumsstellen und Werkstudentenjobs
Der Unterschied zwischen Werkstudentenjob und Studentenjob
In den 1950er Jahren war fast jeder zweite Student an deutschen Hochschulen ein Werkstudent. Allerdings galt damals noch jede Form der Erwerbsarbeit von Studenten zur Finanzierung des Lebensunterhalts als Werkstudentenjob. Heutzutage greift eine viel engere Definition: Ein Werkstudentenjob muss (1.) einen fachlichen Bezug zum Studium aufweisen und dient damit der Gewinnung von Berufserfahrung. Bei technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und Ingenieursberufen wird auch häufig die Abschlussarbeit im Rahmen eines Werkstudentenjobs ausgearbeitet. Dabei darf (2.) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden während der regulären Vorlesungszeit und 40 Wochenstunden in der vorlesungsfreien Zeit nicht überschreiten werden. Alle anderen Beschäftigungsverhältnisse gelten als Studentenjob. In der SÜDWEST-Jobbörse finden Sie solche Studentenjobs unter der Rubrik „Stellenangebote Nebenjob, Aushilfstätigkeiten und Hilfskräfte “.
Ein Werkstudentenjob bekommt 50-80% des Einstiegsgehalts
Werkstudenten müssen genau wie alle anderen Mitarbeiter im Unternehmen behandelt werden. Das schreibt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht vor. Entsprechend haben auch Werkstudentenjobs ein Recht auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Gehaltszuschläge bei Nachtarbeit, Mehrarbeit und Akkordarbeit. Und auch das Gehalt muss bei Werkstudentenjobs dem Gehalt von unbefristet beschäftigten Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben und Qualifikationen entsprechen. In der Praxis wird dieser Ermessungsspielraum allerdings häufiger großzügiger genutzt, so dass das durchschnittlich Gehalt bei Werkstudentenjobs zwischen 50-80% des Einstiegsgehalts liegt.
FAQ: Werkstudentenvertrag und Werkstudent-Krankenversicherung
Für einen Werkstudentenjob müssen keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Es wird lediglich der Rentenversicherungsbeitrag fällig. Die grundsätzliche Krankenversicherungsart als Student (studentische Krankenversicherung, Familienversicherung in der GKV oder PKV) bleibt von der Tätigkeit in einem Werkstudentenjob unberührt. Um in den Genuss dieser Privilegien zu kommen, muss der/die Studierende allerdings hauptberuflich Student/-in und darf nur nebenberuflich Arbeitnehmer sein. Das heißt:
- Nur Vollzeitstudierende bekommen einen Werkstudentenjob. Ein Teilzeitstudium, duales Studium, Fernstudium, Zweitstudium, Urlaubssemster, eine Weiterbildung oder Promotion sind keine zulässigen Studienformen für einen Werkstudentenjob. Wird dennoch irrtümlich ein Werkstudentenvertrag geschlossen, müssen alle Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden.
- Die Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Die Arbeitszeit von maximal 20 Wochenstunden während der Studienzeit und maximal 40 Stunden in den Semesterferien muss strikt eingehalten werden und sollte daher auch im Werkstudentenvertrag fixiert werden. Wird die Arbeitszeit überschritten, gehen auch die Privilegien des Werkstudentenjobs verloren und es müssen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden.
Praktikumsstellen und Praktikumsplätze: Mindestlohn und Ausnahmen
Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland Anfang 2015 in Höhe von 8,50 Euro hat auch neue Regeln für Praktikumsplätze und Praktikumsstellen geschaffen. Damit sollte unter anderem die „Generation Praktikum“ beendet werden, also die Tatsache, dass ab den 1990ern viele gut qualifizierte Berufsanfänger überdurchschnittlich viele schlechter bezahlte Praktika anstatt reguläre Beschäftigungsverhältnisse angeboten bekamen. Nach wie vor gibt es aber bei Praktikumsstellen und Praktikumsplätzen drei Ausnahmen vom Mindestlohn:
- Kein Mindestlohn für Praktikumsstellen unter drei Monaten: Für freiwillige „Schnupper-Praktika“ mit einer Beschäftigungsdauer unter drei Monaten gilt kein Mindestlohn, sondern nur für länger andauernde Praktikumsstellen und Praktikumsplätze.
- Mindestlohn erst ab 18 Jahren: Werden Praktikumsplätze oder Praktikumsstellen mit unter 18-jährigen besetzt, muss ebenfalls kein Mindestlohn bezahlt werden. Wer allerdings noch nicht volljährig ist, aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bekommt dennoch den Mindestlohn.
- Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika: Besonders die technischen und praxisorientierten Studiengänge schreiben Pflichtpraktika vor, die zum Teil länger als drei Monate dauern. Diese Praktikumsstellen und Praktikumsplätze sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen.
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