In dieser Suchkategorie der SÜDWEST-Jobbörse finden Sie alle Stellenangebote für Security-Jobs, z.B. Jobs im Werkschutz und Objektschutz, im Sicherheitsdienst und Wachdienst sowie Personenschützer-Jobs. Für viele Security-Jobs ist entweder ein spezieller Unterrichtungsnachweis oder ein Sachkundenachweis erforderlich. Wir erklären den Unterschied und zeigen Ihnen, welche Nachweise für welche Security-Jobs, Wachdienst- und Sicherheitsdienst-Jobs benötigt werden.
Security-Jobs: Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Für die meisten Security-Jobs im Bewachungsgewerbe ist eine behördliche Erlaubnis Voraussetzung. Die entsprechende Schulung und Ausbildung des Sicherheitspersonals ist in der Bewachungsverordnung und in §34a der Gewerbeordnung festgelegt. Je nach Tätigkeitsfeld der Security-Jobs gelten folgende Regeln:
- Tätigkeiten ohne Bewachungsfunktion von fremden Gegenständen oder Leben: Hierfür wird weder ein Unterrichtungs- noch ein Sachkundenachweis benötigt. Das betrifft vor allem den Wachdienst im eigenen Werkschutz und Objektschutz des Objektbetreibers (keine fremden Gegenstände), Hostessen, reine Fahrer- und Kurierdienste (ohne Personenbeförderung und keine besonders wertvollen Gegenstände) sowie Mitarbeiter im Geldwesen, wenn andere Mitarbeiter für die Bewachung des Geldes zuständig sind.
- Security-Jobs, die gewerbsmäßig „Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen“: Hier ist eine 40-stündige IHK-Unterrichtung für die Sicherheitsmitarbeiter vorgeschrieben. Gewerbetreibende und Selbstständige im Bewachungsgewerbe müssen sogar eine 80-stündige IHK-Unterrichtung nachweisen.
- Schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung: Für bestimmte Bewachungstätigkeiten und Security-Jobs ist eine Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Die erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung führt zudem zu einer Befreiung von der 40- bzw. 80-stündigen IHK-Unterrichtung. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit (Sicherheitsfachmann/-frau), Werkschutzfachkräfte, Feldjäger der Bundeswehr sowie Bewerber mit dem mittleren Zoll-, Polizei- oder Justizvollzugsdienst sind aufgrund ihrer nachweisbar relevanten Qualifikationen von der Sachkundeprüfung befreit.
Das sind die möglichen Security-Jobs nach einer IHK-Unterrichtung:
- Sicherheitsmitarbeiter für Geldtransporte und Werttransporte und Sicherheitskurierdienste
- Empfangsdienst im Objektschutz, zum Beispiel Pfortendienst mit Zugangskontrolle
- Security-Jobs bei Veranstaltungen mit Zugangskontrolle der Gäste, Durchsuchungen und Zugangsverweigerung
- Veranstaltungsschutz (Ordnerjobs und „Wellenbrecher“) bei Veranstaltungen, die unter anderem auch bewusstlose Fans bergen
- Wachdienste und Kontrollgänge in abgezäunten Firmengebäuden und verschlossenen öffentlichen Gebäuden („Revierwachmann/-wachfrau“)
- Personenschützer
- Museumswächter
Security-Jobs, für die eine Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist:
- Kontrollgänge im öffentlichen Raum, z.B. Citystreifen
- Wachdienstpersonal und Sicherheitsmitarbeiter in Bereichen mit öffentlichem Verkehr, in den Eingangs- und Empfangshallen öffentlicher Gebäude sowie auf privatem Gelände, das der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde (z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, Parks, Gerichte etc.)
- Kaufhausdetektive und Schutz vor Ladendieben: Das betrifft nur Security-Jobs bei gewerblichen Bewachungsunternehmen. Detektive und Einzelhandelsdetektive, die direkt bei einem Kaufhaus angestellt sind, bewachen keine fremden Gegenstände und benötigen daher keine zusätzliche Sachkundeprüfung
- Wachdienst im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken – das betrifft nur die Türsteher von Diskos, aber nicht von Gaststätten, Nachtlokalen oder die Ticketabreißer am Eingang
Gehaltsvergleich im Bewachungsgewerbe: Das verdienen Security-Jobs
Hier finden Sie eine Übersicht über die Verdienstmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe nach Brutto-Monatsgehältern. Dabei unterscheiden sich die Gehälter der Security-Jobs allerdings relativ stark je nach Bundesland und individuellen Zuschlägen (Gehalt.de / Stand 2016):
- Pförtner/-innen Gehalt: 1.527 – 2.066 Euro
- Sicherheitsmitarbeiter/-innen Gehalt: 1.497 – 2.255 Euro
- Objektschutz-Jobs Gehalt: 1.730 – 2.579 Euro
- Werkschutzmitarbeiter Gehalt: 1.726 – 2.857 Euro
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit Gehalt: 1.950 – 2.898 Euro
- Sicherheitsdienst-Jobs: 1.686 – 2.952 Euro
- Bewachungs-Jobs Gehalt: 1.747 – 3.143 Euro
- Sicherheitsfachkraft Gehalt: 1.735 – 3.683 Euro
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